Ablauf und Honorar

Wenn der erste Eindruck für Sie stimmt, kontaktieren Sie mich gerne und wir vereinbaren einen Termin für ein persönliches Erstgespräch.

Das Erstgespräch dient dazu, dass wir uns gegenseitig kennenlernen und uns gemeinsam ein erstes Bild von Ihrer Lebenssituation sowie Ihren Anliegen und Zielen machen können.

Das Erstgespräch dauert 50 Minuten und kostet 50 €

Das Honorar für die Therapieeinheiten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene gestaltet sich wie folgt:

  • Kunsttherapie Einzelsitzung 60 Min.            85 €    (inkl. Material)
  • Kunsttherapie Einzelsitzung 90 Min.             125 €   (inkl. Material)
  • Psychotherapie Einzelsitzung 50 Min.          85 € 


Kostenübernahme/ Kostenerstattung

Das Praxisatelier Wort und Bild ist eine Selbstzahlerpraxis.

Dies hat für Sie folgende Vorteile:

  • Sie bekommen in der Regel schnell einen Therapieplatz
  • die therapeutische Behandlung erscheint nicht in Ihrer Krankenakte (z.B. relevant beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung)

Wichtige Infos für Sie:

  • Als Selbstzahler können Sie Therapiekosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzen. Informieren Sie sich dazu bei Ihrem Steuerberater/ Ihrer Steuerberaterin oder bei Ihrem zuständigen Finanzamt
  • Manche private Krankenkassen oder private Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten für eine Kunsttherapie anteilig oder sogar vollständig
  • In seltenen Fällen übernehmen auch gesetzliche Krankenkassen die Kosten für eine Kunsttherapie oder Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz, besonders dann, wenn Sie schon sehr lange auf einen Therapieplatz warten. Probieren Sie es mit einer Anfrage bei Ihrer Krankenkasse!


Bitte beachten Sie:

Da die Bedingungen für eine Kostenübernahme grundsätzlich sehr unterschiedlich sind und von der jeweiligen Versicherung/ dem Kostenträger und dem Fall abhängen, klären Sie bitte vorab und selbstständig die Möglichkeiten und Bedingungen einer Kostenübernahme.

In jedem Fall wird eine Rechnungsstellung meiner Leistung direkt an Sie erfolgen. Mögliche Erstattungen finden dann zwischen Ihnen und der Versicherung/ dem Kostenträger statt.

Termine, die nicht eingehalten werden können, müssen spätestens 48h vorher abgesagt werden. Termine, die nicht 48h vorher abgesagt werden, stelle ich zu 75% in Rechnung. Der kurzfristige Krankheitsfall ist davon ausgenommen, Hierfür benötige ich einen geeigneten Nachweis (z.B. ein ärztliches Attest).

Bei weiteren Fragen sprechen Sie mich gerne an. 

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